Umfang der sogenannten Zufallsgewinne der Energieunternehmen seit Dezember 2022
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Zahlen liegen der Bundesregierung über den Umfang der sogenannten Zufallsgewinne seit dem 1. Dezember 2022 vor, auf deren Grundlage Energieunternehmen den sogenannten EUEnergiekrisenbeitrag ("Übergewinnsteuer", "Zufallsgewinnsteuer") abführen müssen, und wie kommt der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck im Zusammenhang damit zu seiner Einschätzung, "jetzt im Moment ist gar nichts mehr abzuschöpfen" (www.handelsblatt.com/dpa/habeck-will-gewinnabschoepfung-bei-energieversorgern-auslaufen-lassen/29010936.html) und daher solle der EU-Energiekrisenbeitrag bzw. die Abschöpfung von "Übergewinnen" im Juni dieses Jahres auslaufen?