Umfang der Nutzung der kostenpflichtigen Service-Rufnummern von Jobcentern und Agenturen für Arbeit bundesweit und im Saarland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchem Umfang werden die kostenpflichtigen Service-Rufnummern von Jobcentern und Agenturen für Arbeit bundesweit und im Saarland von Empfängerinnen von Arbeitslosengeld (ALG) I bzw. ALG II und Menschen in Erwerbsarbeit genutzt?