Umfang der Mittel für Maßnahmen im Rahmen des Investitionsprogramms Wiedervernetzung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Stehen durch das Bundesprogramm Wiedervernetzung Planungs- und/oder Baumittel in ausreichendem Umfang für Wiedervernetzungsmaßnahmen an bestehenden Straßen des Bundesfernstraßennetzes gemäß Bedarfsplan zur Verfügung, und wenn ja, in welcher Höhe?<br /> <br /> Welche rechtliche Verpflichtung zur Berücksichtigung des Bundesprogramms Wiedervernetzung besteht bei Sanierungsmaßnahmen im Bestand, die nicht im Bedarfsplan abgebildet sind?