Umfang der Ausreisebemühungen des Referats "Arbeitsstab Ausreiseprogramm Afghanistan"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Umfassen die Bemühungen des Referats Arbeitsstab Ausreiseprogramm Afghanistan neben Fällen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan auch die Ausreisen von Afghaninnen und Afghanen, die ein reguläres Visum nach dem Aufenthaltsgesetz beantragen möchten, und wie wird eine Besserstellung der grundgesetzlich besonders geschützten Antragsteller auf ein Familien- und Ehegattennachzugvisum gegenüber den lediglich politisch ausgewählten Betroffenen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan sichergestellt?