Ultraschallprüfungen bei Reaktordruckbehältern der Kernkraftwerke Cattenom und Fessenheim
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung konkret die Reaktordruckbehälter der grenznahen französischen Atomkraftwerke Cattenom 1 bis 4 und Fessenheim 1 bis 2 hinsichtlich der Frage ähnlich gravierender Materialprobleme wie die Reaktordruckbehälter der Atomkraftwerke Beznau 1, Tihange 2 oder Doel 3 seit dem Jahr 2012 ausreichend belastbaren und abdeckenden Ultraschallprüfungen auf dem Stand der Technik unterzogen oder nicht (dies geht weder aus den Antworten der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 56 auf Bundestagsdrucksache 18/6603 und meine Mündliche Frage 37, Plenarprotokoll 18/154, Anlage 27 hervor), und ist seitens der WENRA-Behörden (WENRA: Western European Nuclear Regulatorsʼ Association) die Veröffentlichung einer aktualisierten Übersicht ähnlich dem "Annex: Activities with regard to WENRA recommendation plant by plant" des in den vorgenannten Antworten der Bundesregierung referenzierten WENRA-Berichts vom 17. Dezember 2014 geplant (ggf. bitte mit zeitlicher Angabe)?