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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-290787

Überwachungsmaßnahmen bei dem "Phänomenbereich Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates" zugeordneten Protestaktionen

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann man davon ausgehen, dass schon dauerhafte und organisierte Proteste gegen die Corona-Politik (z. B. Impfpflicht oder Maskenpflicht in Schulen) oder gegen Klimarettungsgesetze oder gegen die "offene-Grenzen-Politik" oder gegen viele andere m. E. staatsbürgerfeindliche Gesetzgebungen eine Observation/einen Einsatz von V-Leuten/ggf. Hausdurchsuchungen durch den Verfassungsschutz rechtfertigen würden, nachdem im Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2021 zu lesen ist, dass diese Aktivitäten z. T. in den "Phänomenbereich Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates" einzuordnen sind, und wenn ja, welche freie Meinungsäußerung/welcher organisierte und dauerhafte Protest gegen politische Maßnahmen wäre dann nach Meinung der Bundesregierung noch verdachtslos bzw. von Artikel 5 des Grundgesetzes gedeckt (bitte den Rahmen bzw. die Form und die erlaubte Bandbreite der Unmutsäußerungen definieren)?