Überwachung von Finanzvermittlern in der Kompetenz der Gewerbeämter und Kammern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen ist die Überwachung von Finanzvermittlerinnen und Finanzvermittlern aktuell in die Kompetenz der Gewerbeämter und Kammern auf Landesebene ausgelagert worden, und aus welchen Gründen plant die Bundesregierung die Übertragung der Kompetenz an die BaFin (vgl. Koalitionsvertrag 2018, S. 135)?