Überwachung verurteilter Gefährder und potentieller Terroristen mit Hilfe der "elektronischen Fußfessel"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Bei wie vielen Straftätern, die wegen § 89a Absatz 1 bis 3 des Strafgesetzbuchs (StGB), § 89c Absatz 1 bis 3 StGB, § 129a Absatz 5 Satz 1 erste Alternative StGB, auch in Verbindung mit § 129b Absatz 1 StGB verurteilt worden sind, wurde das Instrument der elektronischen Aufenthaltsüberwachung nach Kenntnis der Bundesregierung im Sinne des § 68b Absatz 1 Satz 1 Nummer 12, Satz 3 u. 4 StGB angeordnet?