Überwachung und Kontrolle des Mindestlohns im Transport- und Speditionsgewerbe
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Wie will die Bundesregierung die Meldepflicht nach § 16 und die Dokumentationspflicht nach § 17 des Mindestlohngesetzes im Transportund Speditionsgewerbe umsetzen, insbesondere bei der Beauftragung ausländischer Transportunternehmer durch deutsche Spediteure bei Abwicklung von Verkehren im deutschen Binnenverkehr?</p> <p>Plant die Bundesregierung die Überwachung und Kontrolle des Mindestlohns in der Transportwirtschaft durch das Bundesamt für Güterverkehr (BAG), und wenn nein, wen will die Bundesregierung dann mit dieser Aufgabe betrauen?</p>