Überwachung des Waffenembargos gegen Libyen im Rahmen der Operation EUNAVFOR MED IRINI
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welchem Ergebnis – Anzahl der Kontaktaufnahmen zu Schiffen, Durchsuchungen von Schiffen unter welcher Flagge, verweigerte bzw. verhinderte Kontrollen von Schiffen durch wen – erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung bis dato die Überwachung des Waffenembargos gegen Libyen im Rahmen der durch die Europäische Union geführten militärischen Operation im Mittelmeer EUNAVFOR MED IRINI, bei der Schiffe, die verdächtigt werden, das Waffenembargo gegen Libyen zu verletzen, kontrolliert werden sollen, und inwieweit konnte nach Kenntnis der Bundesregierung überprüft werden, ob die Behauptungen der türkischen Marine, dass es sich bei der verhinderten Embargo-Kontrolle eines verdächtigten unter der Flagge Tansanias fahrenden Schiffes durch die türkische Marine, um einen durch die türkische Regierung gecharterten Frachter handelte, der tatsächlich (ausschließlich) medizinische Hilfsgüter für die libysche Bevölkerung transportierte (Plenarprotokoll 19/165, Frage 55)?