Überwachung des Risikomanagements in Unternehmen gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Unternehmen haben dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bisher eine "betriebsinterne Zuständigkeit" (etwa einen sogenannten Menschenrechtsbeauftragten) zur Übernahme und Überwachung des Risikomanagements gemäß § 4 Absatz 3 Satz 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) seit Inkrafttreten des Gesetzes gemeldet (bitte nach gemeldeter betriebsinterner Bezeichnung für die "betriebsinterne Zuständigkeit", Geschlecht und Art der beruflichen Ausbildung aufschlüsseln), und wie viele Unternehmen, die unter das LkSG fallen, sind dieser Meldepflicht bisher nicht nachgekommen (bitte Zahl der Unternehmen sowie den Betrag verhängter Bußgelder angeben)?