Überwachung des Fernmeldeverkehrs durch den Bundesnachrichtendienst (G-SIG: 12011581)
Beginn der globalen Fernmeldeaufklärung des BND, Beschlußfassung der Bundesregierung über die Einrichtung der technischen Anlagen, Information von Bundestagsausschüssen, parlamentarischen Kontrollgremien, des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und der Bundespost, Investitions-, Personal- und Sachkosten, Übernahme von Überwachungsanlagen aus der ehemaligen DDR und von den Alliierten, Einschränkung der Fernmeldeaufklärung seit Beendigung des Ost-West-Konflikts, Weisung des damaligen BND-Präsidenten Klaus Kinkel 1979 zur Vernichtung aller Einzelnachrichten über Personen, Organisationen und Unternehmen mit Sitz in Deutschland, Umfang der gespeicherten Verbindungen, Rechtsgrundlage und deren Vereinbarkeit mit Art. 10 GG und dem Internationalen Fernmeldevertrag, Abbau der geheimdienstlichen Großtechnologie zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs, Verwendung von elektronischen Anlagen des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit für private Wirtschaftsspionage