Überwachung des Fernmeldeverkehrs durch alliierte Nachrichtendienste (G-SIG: 11003916)
Kenntnisstand des Bundesnachrichtendienstes, des Bundesamts für Verfassungsschutz und des Militärischen Abschirmdienstes, Abhören des innerdeutschen Richtfunkverkehrs, des Richtfunkverkehrs mit Berlin (West) bzw. mit dem Ausland, des Satellitenfunkverkehrs und des Fernmeldeverkehrs mit dem Ausland von fernmeldetechnischen Anlagen der Alliierten in der Bundesrepublik, von Schiffen auf dem offenen Meer, von Großbritannien, Frankreich oder sonstigen Ländern aus, Maßnahmen der Bundesregierung nach dem Bekanntwerden der Abhörvorwürfe, Gewährleistung des Fernmeldegeheimnisses, strategische Kontrolle des Fernmeldeverkehrs nach § 3 G 10, Möglichkeiten zur Strafverfolgung im Hinblick auf das NATO-Truppenstatut