Übertragung von Treuhandvermögen an die ostdeutschen Kommunen (G-SIG: 12011664)
Vereinbarkeit der Neufassung des Vermögenszuordnungsgesetzes (Übertragung von Vermögensgegenständen an die Kommunen einschließlich Verbindlichkeiten mit den Übertragungsbestimmungen des Einigungsvertrags), Initiativen für vereinfachte gesetzliche Regelungen, Konsequenzen aus dem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts vom Juni 1993 zur unentgeltlichen Rückerstattung von Wald an die Kommunen, Empfehlung des Deutschen Städtetags vom 27.5.1993, Forderungen der Deutschen Kreditbank AG aus Altschulden für Kindergärten, Altenheime, Kulturhäuser u.a. nicht zu zahlen