Übertragung von netzzugangsrelevanten Aufgabenbereichen auf die DB Mobility Logistics AG
<span>Zuordnung von Unternehmensteilen und Serviceeinrichtungen gem. § 2 Abs. 3c AEG zum teilprivatisierten Tochterunternehmen DB Mobility Logistics AG, Umfang staatlicher Zuschüsse in die Serviceeinrichtungen seit 1994, Zuordnung einzelner Aufgaben zu den verschiedenen Tochterunternehmen der Bahn AG, Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Zugangs für alle Eisenbahnverkehrsunternehmen, unterbliebene Offenlegung des Jahresabschlusses von Tochterunternehmen der Bahn AG</span>