Übertragung von Haushaltsmitteln der Jobcenter
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es richtig, dass die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Anhebung der Mittel für die Eingliederung Arbeitsuchender im Regelkreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) um 1,4 Mrd. Euro in dieser Legislaturperiode dazu dienen soll, die Übertragung von Haushaltsmitteln der Jobcenter (dies meint den Etat für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sowie den Etat für die Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende) von einem Jahr ins nächste zu finanzieren, und wenn ja, mit der Übertragung von wie vielen Mitteln rechnet die Bundesregierung vom Jahr 2014 auf das Jahr 2015, nachdem im Jahr 2013 das Soll der beiden oben genannten gegenseitig deckungsfähigen Etats um 79 Mio. Euro überschritten wurde?