Übertragung von Bundesfördermitteln für den sozialen Wohnungsbau in kommende Haushaltsjahre
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind nach Rechtsauffassung der Bundesregierung Bundesfördermittel für den sozialen Wohnungsbau in kommende Haushaltsjahre übertragbar, wenn die Bundesländer aufgrund knapper Haushaltslagen die Kofinanzierung in einem Jahr nicht stemmen können?