Übertragung nicht beanspruchter Plätze im Rahmen des Familiennachzugs zu subsidiär Geschützten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was haben die Gespräche innerhalb der Bundesregierung über die Frage der Übertragung des Restkontingents von 1 740 nicht ausgeschöpften Plätzen für die Monate von August bis Dezember 2018 beim Familiennachzug zu subsidiär Geschützten in das laufende Jahr 2019 ergeben (www.t-online.de/nachrichten/deutschland/ innenpolitik/id_85069978/nur-3260-positive-entscheidungen-ueber-familiennachzug.html), und wie stellt sich der aktuelle Bearbeitungsstand der Familiennachzugsanträge zu subsidiär geschützten Personen dar?