Übertragung des Nachhaltigkeitsfaktors auf Pensionen und daraus resultierende Veränderungen
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Wie würden sich die durchschnittlichen Versorgungsbezüge eines Empfängers bzw. einer Empfängerin von Ruhegehalt in Höhe von monatlich 2 820 Euro (Januar 2013) verändern, würde der Nachhaltigkeitsfaktor auch auf die Pensionen übertragen, und wie würden sich die so ermittelten durchschnittlichen Versorgungsbezüge unter Einschluss einer möglichen Übertragung der sog. Mütterrente von der gesetzlichen Rentenversicherung auf das Beamten-und Soldatenversorgungsrecht entwickeln?</p>