Übertragung der zertifizierten Girokonten-Vergleichswebsite an die BaFin
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesregierung daran fest, der Bundesanstalt für Dienstleistungsaufsicht (BaFin) die zertifizierte Girokonten-Vergleichswebsite nach dem Zahlungskontengesetz zu übertragen (vgl. www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/girokonto-vergleich-stiftung-warentest-gebuehren-kostenlos-101.html), sodass die Vergleichswebsite im zweiten Quartal 2022 verfügbar ist (bitte Zeitplan für die Gesetzesänderung angeben), und welche Alternativen prüft die Bundesregierung aktuell angesichts der Tatsache, dass eine entsprechende Vorlage zur Übertragung der Aufgabe an die BaFin, wie sie ursprünglich im Rahmen der Verabschiedung des Schwarmfinanzierung-Begleitgesetzes angedacht war, meines Wissens nicht eingebracht wurde?