Übertragung der Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten auf Bundesbeamte und Soldaten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung im Nachgang zur Verabschiedung des 8. SGB IV-Änderungsgesetzes, die Hinzuverdienstgrenzen, welche bei vorgezogenen Altersrenten abgeschafft werden sollen, wirkungsgleich auf die Beamten des Bundes und Soldatinnen und Soldaten zu übertragen?