Übertragung der Daten der Bundesagentur für Arbeit auf die Systeme der kommunalen Träger der Grundsicherung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Über welche Wege (z. B. elektronisch, händisch) läuft nach Kenntnis der Bundesregierung die Übertragung der Daten der Bundesagentur für Arbeit auf die Systeme der Kommunen, die ab dem 1. Januar 2012 neu zu den zugelassenen kommunalen Trägern (zkT) in der Grundsicherung für Arbeit gehören, und welche Probleme gibt es nach ihrer Kenntnis bei der Datenübertragung, unter anderem auch hinsichtlich des damit verbundenen Zeitaufwands oder des Datenschutzes (bitte auf beide Teilfragen unter Angabe der jeweiligen bzw. betroffenen zkT antworten)?