Übertragung der Aufsicht über die freien Finanzanlagevermittler an die BaFin
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchen Schritten und mit welchem Zeitplan soll „die Aufsicht über die freien Finanzanlagevermittler zur Herstellung einer einheitlichen und qualitativ hochwertigen Finanzaufsicht schrittweise auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übertragen werden“ (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf meine Mündliche Frage 65, Plenarprotokoll 19/103)?