Übertragbarkeit des spanischen Modells der elektronischen Aufenthaltsüberwachung zur Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kennt die Bundesregierung den ganzheitlichen Ansatz des spanischen Modells bei der Einbindung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (eAÜ) (spezialisierte Gerichte für geschlechtsspezifische Gewalt, standardisiertes Gefahren- prognose-Tool, detaillierte Femizid-Statistiken und öffentliche Thematisierung und Sensibilisierung zu geschlechtsspezifischer Gewalt), und wenn ja, hält sie diesen für auf Deutschland übertragbar, und wenn ja, welche weiteren Maßnahmen des Programms möchte sie umsetzen?