Übertragbarkeit des Schlichtungsverfahrens zu Stuttgart 21 auf das Verfahren zum geplanten Bau der Küstenautobahn 20
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Geht die Bundesregierung davon aus, dass das Schlichtungsverfahren zu dem Projekt „Stuttgart 21“ mit seiner Form der Bürgerbeteiligung auch Auswirkungen auf das Verfahren zum geplanten Bau einer Küstenautobahn 20 haben wird, und werden betroffene Anwohner und Gegner des Projekts vorab umfassend informiert und angehört?