Überstellung von Flüchtlingen von Griechenland nach Deutschland im Rahmen des Dublin-Übereinkommens
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was sind die Hintergründe dafür, dass nach Informationen, die mir vorliegen, auf Betreiben Deutschlands die Zahl der Überstellungen im Rahmen des Dublin-Systems von Griechenland nach Deutschland (vor allem Familienzusammenführungen) auf etwa 50 bis 70 Personen monatlich begrenzt worden sein soll, obwohl es einen Bedarf für etwa 300 bis 400 Berechtigte im Monat geben soll (bitte so konkret wie möglich darstellen, etwa, wer diese Entscheidung wann und aus welchem Grund getroffen hat usw.), und wie ist eine solche quantitative Deckelung mit den Vorschriften der Dublin-Verordnung, die ein Recht auf Familienzusammenführung unter bestimmten Umständen vorsehen (vgl. insbesondere die Artikel 8, 9 und 10 der Verordnung Nr. 604/2913 vom 26. Juni 2017), auch vor dem Hintergrund der bekanntermaßen sehr prekären Lebensbedingungen von Asylsuchenden in Griechenland vereinbar (bitte ausführen)?