Überschüsse der Bundesagentur für Arbeit für weitere Beitragssenkungen verwenden (G-SIG: 16011234)
Verwendung der Überschüsse der BA ab 2006 für Beitragssenkungen, Schaffung effizienter Strukturen in der Arbeitsverwaltung zur weiteren Senkung der Lohnnebenkosten <p> </p>