Überprüfungsverfahren der Eintragungsvoraussetzungen als "qualifizierte Einrichtung" im Sinne des Unterlassungsklagengesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Nach welchen Kriterien und in welchen Zeiträumen führt das zuständige Bundesamt für Justiz (BfJ) für die betroffenen Vereine Überprüfungsverfahren der Eintragungsvoraussetzungen als "qualifizierte Einrichtung" im Sinne des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG) durch?