Überprüfung von Zuwanderern auf im Vorfeld begangene Straftaten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Findet bei der Aufnahme von Zuwanderern in Deutschland eine Überprüfung auf im Vorfeld begangene Straftaten vor dem Hintergrund statt, dass damit nach meiner Auffassung die Bevölkerung in Deutschland vor möglichen künftigen Straftätern geschützt werden kann (vgl. "Mindestens 7000 Frauen sind in Deutschland seit 2015 Opfer sexueller Übergriffe von Flüchtlingen geworden", in: Neue Zürcher Zeitung vom 7. Januar 2024)?