Überprüfung von US-amerikanischen Militäreinrichtungen auf deutschem Boden
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchen Fällen haben seit 1990 deutsche Behörden gestützt auf Absatz 4bis Buchstabe a des Unterzeichnungsprotokolls zu Artikel 53 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut zur Wahrung deutscher Interessen, insbesondere zur Überprüfung der Einhaltung deutschen Rechts, Zutritt zu amerikanischen Militäreinrichtungen verlangt (bitte nach Anlass, betroffener Militäreinrichtung, mit oder ohne vorherige Anmeldung und Ergebnis der Untersuchung aufschlüsseln – vgl. Antwort auf meine Schriftliche Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 18/247), und was wurde nach Kenntnis der Bundesregierung von deutschen Behörden in denjenigen Fällen, in denen ein beidseitiges Einvernehmen für die Überprüfung der Liegenschaften oder Teile dieser nicht erzielt werden konnte, jeweils unternommen?