Überprüfung von Personen im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens auf demokratiefeindliche, rassistische oder antisemitische Gesinnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ziehen die zuständigen Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung vor einer Entscheidung über die Einbürgerung einer Person alle öffentlich zugänglichen Informationen bei, insbesondere die sozialen Netzwerke, um zu prüfen, ob Anhaltspunkte für eine demokratiefeindliche, rassistische oder antisemitische Grundhaltung dieser Person bestehen?