Überprüfung von Mitarbeitern des Bundesverfassungsschutzes auf AfD-Kontakte bzw. -Mitgliedschaften
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird das von der Geheimschutzstelle des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) gemäß Presseberichten (u. a. www.welt.de/politik/ deutschland/article189633761/Pruefverfahren-Verfassungsschuetzern-drohen-Konsequenzen-bei-AfD-Kontakten.html) betriebene Auskunfts-ersuchen an BfV-Mitarbeiter über das Bestehen einer (einfachen) AfD-Mitgliedschaft und das Vorhandensein von Kontakten zu (einfachen) AfD-Mitgliedern zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch aufrechterhalten, und in wie vielen Fällen kam es bisher aufgrund der Antworten der BfV-Mitarbeiter zu Umbesetzungen oder anderweitigen Maßnahmen? <br /> <br /> Auf welcher rechtlichen Grundlage verlangt die Geheimschutzstelle des BfV nach Presseberichten (u. a. www.welt.de/politik/deutschland/article189633761/Pruefverfahren-Verfassungsschuetzern-drohen-Konsequenzen-bei-AfD-Kontakten.html) von BfV-Mitarbeitern Auskunft über das Bestehen einer (einfachen) AfD-Mitgliedschaft und über das Vorhandensein von Kontakten zu (einfachen) AfD-Mitgliedern?