Überprüfung von Lärmentlastungspotenzialen durch alternative Flugrouten am Flughafen Berlin Brandenburg
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wurden im Zusammenhang der AzB- und DES2023-basierten Berechnung (AzB = Anleitung zur Berechnung, DES = Datenerfassungssystem) des Lärmentlastungspotenzials alternativer Abflugrouten der Startbahn 25R des Flughafens Berlin Brandenburg für den Nachtzeitraum, welche von der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH im Rahmen der Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg am 18. September 2013 präsentiert wurde, auch das Lärmentlastungspotenzial für den Tagzeitraum ermittelt (bitte begründen), und wird die DFS Einspruch gegen das am 18. September 2013 ergangene Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg einlegen (bitte begründen)?