Überprüfung von Dokumenten zur Auszahlung von Kindergeld an Personen mit im EU-Ausland lebenden Kindern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern wurden sämtliche Dokumente, auf deren Grundlage durch berechtigten Anspruch Kindergeld an EU-Bürger mit Kindern nichtdeutscher Staatsbürgerschaft mit Wohnsitz im EU-Ausland ausbezahlt wird, in den letzten zehn Jahren regelhaft und systematisch durch die Familienkassen auf ihre Echtheit überprüft, die Daten mit den zuständigen Behörden am Wohnort der Kinder abgeglichen, und welche Ressourcen und Instrumente werden zu diesem Zweck den Familienkassen zur Verfügung gestellt? <br /> <br /> Mit welchen EU-Behörden gibt es diesbezüglich Verwaltungsabkommen oder Kooperationen zum Datenaustausch zwecks Überprüfung nicht nur der Echtheit der Dokumente, sondern auch der Verifizierung der angegebenen Daten vor Ort, aufgrund derer Kindergeld an anspruchsberechtigte Personen mit Kindern mit im EU-Ausland lebenden Kindern gezahlt wird?