Überprüfung von Abgeordneten bzw. Mitarbeitern im Deutschen Bundestag durch das BfV
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Entspricht es der gängigen Praxis des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), dass auf Anregung von Fraktionen im Deutschen Bundestag Überprüfungen von Mitgliedern des Bundestages, Abgeordneten- oder Fraktionsmitarbeitern durch das BfV durchgeführt und deren Ergebnisse an die Fraktionen zurückgemeldet werden (vgl. www.spiegel.de/politik/deutschland/alexander-gauland-sprach-mit-hans-georg-maassen-afd-und-verfassungsschutz-a-1222714.html)?