Überprüfung und Freigabe der beim Dieselgipfel im August 2017 beschlossenen Nachrüstungsmaßnahmen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Werden alle Nachrüstungsmaßnahmen für die beim Dieselgipfel vom 2. August 2017 beschlossenen Nachrüstungen von ca. 5.3 Millionen Pkw, wie in der Erklärung des Gipfels vorgesehen, vom Kraftfahrt-Bundesamt bzw. der Typengenehmigungsbehörde des zuständigen EU-Mitgliedstaats überprüft und freigegeben, und für wie viele Fahrzeuge liegen bereits Nachrüstungsmaßnahmen zur Überprüfung und Freigabe bei den zuvor genannten Behörden vor?