Überprüfung öffentlich Bediensteter auf rechtsextreme bzw. rassistische Gesinnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Konsequenzen ziehen nach den rassistischen Vorkommnissen der letzten Monate die Bundesministerien – vor allem das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und des Bundesministeriums der Verteidigung nebst nachgeordneten Bereichen etwa von Bundespolizei, Bundeswehr und dem Bundesamt für Verfassungsschutz – hinsichtlich der nötigen und angekündigten Überprüfungen ihres Personals auf rechtsextreme beziehungsweise rassistische Gesinnung oder Betätigung auch daraus, dass der Hammer Polizeipräsident kürzlich einräumen musste, dass zahlreiche Indizien für rechte Gesinnung bei drei dortigen Mitarbeitern jahrelang zuvor verkannt worden seien (u. a. ein Mitglied der rechtsextremen Terrorzelle "Werner S." www.spiegel.de/panorama/justiz/polizei-hamm-verdaechtigt-zwei-weitere-mitarbeiter-rechter-gesinnung-a-a7b4427f-a70a-4c8b-9ff5-6181bdc54e28), und wie werden die Bundesministerien ihre entsprechende Prüf- und Sanktionspraxis aufmerksamer sowie strikter als bisher ausgestalten, einschließlich Hinweisen an die Waffenerlaubnisbehörden wegen Nichteignung von Waffenträgern?