Überprüfung möglicher Transporte von Streumunition durch deutsches Gebiet
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie prüft die Bundesregierung, ob ein Transport von Streumunition durch oder über das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgt oder erfolgte, der gegen § 20a Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Nummer 2 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffenKontrG; "nachdem sich strafbar macht, wer entgegen § 18a […] Streumunition […] einführt, ausführt, durch das Bundesgebiet durchführt oder sonst in das Bundesgebiet oder aus dem Bundesgebiet verbringt oder sonst die tatsächliche Gewalt über sie ausübt, insbesondere sie transportiert, lagert oder zurückbehält") verstoßen würde, und ist der Bundesregierung bekannt, ob die Strafverfolgungsbehörden zur Unterbindung des Transports und der Beschlagnahme von Streumunition aus amerikanischen Waffentransporten über das Bundesgebiet angewiesen wurden?