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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-260523

Überprüfung des späteren Attentäters von Hanau nach seiner Anzeige bei der Bundesanwaltschaft im November 2019

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Weshalb wurde laut Kenntnis der Bundesregierung nach der Anzeige des Amokläufers von Hanau T. R. gegen eine &quot;unbekannte geheimdienstliche Organisation&quot;, welche der Bundesanwaltschaft bereits bestätigt im November des vergangenen Jahres vorlag (www.welt.de/regionales/hes sen/article206029405/Generalbundesanwalt-besta etigt-Kontakt-mit-mutmasslichem-Taeter.html), keine Überprüfung seiner Person aufgrund des bedenklichen Inhaltes durchgeführt, die zu einer waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung nach § 5 des Waffengesetzes (WaffG) &ndash; möglicherweise zum Widerruf seiner Waffenbesitzkarte nach § 45 WaffG &ndash; hätte führen können, und wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit einer Verhinderung seines Amoklaufes vom 19. Februar 2020 durch diese Maßnahmen?