Überprüfung des deutschen Leistungsbilanzüberschusses durch die Europäische Kommission
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesregierung die EU-rechtlichen Vorschriften für das Vorgehen der Europäischen Kommission (Deutschland wegen des hohen Leistungsbilanzüberschusses kritisch zu überprüfen) für anwendbar und ausreichend belastbar? <br /> <br /> Würden die EU-rechtlichen Vorschriften für die Überprüfung Deutschlands auch Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Deutschland eröffnen, falls die Europäische Kommission zu einem für Deutschland negativen Ergebnis käme?