Überprüfung der Wirksamkeit der geplanten Maßnahmen aus dem Insektenschutzprogramm
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie plant die Bunderegierung die Wirksamkeit der im "Aktionsprogramm Insektenschutz" geplanten Maßnahmen zu überprüfen, wenn das entsprechende Monitoring zeitgleich mit den zu überprüfenden Maßnahmen startet ("... bundesweite Insektenmonitoring, dessen Konzeption und Umsetzung selbst eine Maßnahme dieses Programms ist (Maßnahme 7.1)"; www.bmu.de/filea dmin/Daten_BMU/Pools/Broschueren/aktionsprogramm_insektenschutz_kabinettversion_bf.pdf, S. 14), und sieht die Bundesregierung im bisher fehlenden flächendeckenden mehrjährigen Insektenmonitoring eine Verletzung von § 6 des Bundesnaturschutzgesetzes (bitte mit Begründung)?<br />