Überprüfung der Völkerrechtskonformität von US-Drohnenangriffen in Kriegsgebieten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie will die Bundesregierung angesichts wiederholter und andauernder Tötungen von Zivilisten bei Drohnenangriffen der USA in Kriegsgebieten (www.giessener-allgemeine.de/ueberregional/politik/ausland/Ausland-Trump-will-zivile-Drohnen-Opfer-nicht-mehr-nennen;art1459,561396; www.imionline.de/download/Drohnen2012.pdf) auf das Urteil des OVG Münster (AZ: 4 A 1361/15) reagieren, und wie oft hat sie seit dem erstinstanzlichen Urteil aus dem Jahr 2015 (VG Köln, Urteil vom 27. Mai 2015, 3 K 5625/14) bei den USA substantielle Informationen zu Drohnenangriffen über die Airbase Ramstein und andere US-Stützpunkte in Deutschland eingeholt, um die Völkerrechtskonformität der Drohneneinsätze der USA zu überprüfen?