Überprüfung der Vergabe von Leistungen an die Großkanzlei White & Case
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchem Grund wurden die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit an die Großkanzlei White & Case vergebenen Leistungen freihändig vergeben (vgl. „Heikle Beratung“ in DER SPIEGEL, 11/2011), und wie wurde diese freihändige Vergabe vergaberechtlich begründet?<br /> <br /> Fand oder findet im Zusammenhang mit der genannten Ausschreibung ein Nachprüfungsverfahren gemäß dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vor dem Bundeskartellamt statt, und wenn nein, warum nicht?