Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit des Entwurfs zum Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz oder das Bundesinnenministerium die Formulierungshilfe für den Gesetzentwurf für das am 4. Mai 2020 vom Deutschen Bundestag verabschiedete "Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" auf seine Verfassungsmäßigkeit hin geprüft, und falls ja, zu welchem Ergebnis kam die Untersuchung im Detail (wurden insbesondere verfassungsrechtlich bedenkliche Aspekte identifiziert und möglicherweise angepasst)?