Überprüfung der Umsetzung der Sicherheitsanforderungen in den 17 Atomkraftwerken im Rahmen der Laufzeitverlängerung durch das BMU
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat sich das BMU – sei es im Rahmen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Erarbeitung der Sicherheitsanforderungen bzw. -maßnahmen in Verbindung mit Laufzeitverlängerungen für Atomkraftwerke (vgl. Bundestagsdrucksache 17/1535, Frage 104) oder sei es auf anderem Wege – darum bemüht, Erkenntnisse darüber zu erlangen, inwiefern die von der Bundesregierung im Zusammenhang mit den Laufzeitverlängerungen für AKW geplanten Sicherheitsanforderungen oder -maßnahmen in den 17 AKW bereits ganz oder teilweise umgesetzt sind, und falls ja, was waren die Ergebnisse?