Überprüfung der Stufenfestsetzung nach TVöD von Beschäftigten des BAMF
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Fälle von Beschäftigten des gehobenen und des mittleren Dienstes hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach Kenntnis der Bundesregierung seit Veröffentlichung des Anwendungserlasses des Bundesministeriums des Innern (BMI) zu § 16 (Bund) TVöD – D5-31002/718 – vom 24. Oktober 2016 bislang auf die Stufenfestsetzung überprüft, und wie viele davon wurden in eine höhere Erfahrungsstufe als l eingestuft?