Überprüfung der Stilllegung von Braunkohlekraftwerken
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Woraus resultiert die weitere Verzögerung der Veröffentlichung der im Strommarktgesetz vorgesehenen Überprüfung der Stilllegung von Braunkohlekraftwerken bis zum 30. Juni 2018 zur Erreichung der Klimaschutzziele 2020 (siehe Antwort auf meine Schriftliche Frage 81 auf Bundestagsdrucksache 19/3384), und welche Einsparung wird nach Auswertung der Bundesregierung durch die sogenannte Sicherheitsbereitschaft erzielt?