Überprüfung der Stilllegung von Braunkohlekraftwerken
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Woraus resultiert die Verzögerung der Veröffentlichung der im Strommarktgesetz vorgesehenen Überprüfung der Stilllegung von Braunkohlekraftwerken bis zum 30. Juni 2018 zur Erreichung der Klimaschutzziele 2020, und welche Einsparung wird nach Auswertung der Bundesregierung durch die sogenannte Sicherheitsbereitschaft erzielt (vgl. § 13g Absatz 8 des Energiewirtschaftsgesetzes)?