Überprüfung der Rücklagen der Energieversorger für den Abriss von Atomkraftwerken
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Wie will die Bundesregierung die Rücklagen der Energieversorger für den Abriss von AKW auf Werthaltigkeit und Angemessenheit in der Höhe konkret überprüfen (siehe dpa-Meldung "Gabriel will Rücklagen der Energiekonzerne für Atom-Rückbau prüfen" vom 29. Juni 2014), und kann die Bundesregierung ausschließen, dass der Steuerzahler letztlich für den Rückbau der AKW und die Atommüllendlagerung – in Teilen – aufkommen muss?</p>