Überprüfung der Regelaltersgrenze nach der Bestandsprüfungsklausel gemäß § 154 SGB VI
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ergibt sich aus der Bestandsprüfungsklausel gemäß § 154 Absatz 4 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch für die Bundesregierung ein zwingender Überprüfungsauftrag über die Beschäftigungssituation Älterer, was bedeutet, dass es sich nicht nur um reine Berichtspflicht handelt, und folgt daraus, dass die jeweilige Beschäftigungssituation sowie die wirtschaftliche und soziale Lage älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausschlaggebend dafür sind, ob die Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre ab dem Jahr 2012 beibehalten werden kann?